Wir sind offen für die Vielfalt in der Welt!

Das Gymnasium Othmarschen ist offen für die Vielfalt in der Welt: In einer sich immer weiter vernetzenden Welt braucht es Menschen, die Verantwortung übernehmen, Weltoffenheit leben und aktiv für die Demokratie und Internationalität eintreten.

 

Deshalb unterstützen wir unsere Schülerinnen und Schüler bei der Planung und Genehmigung individueller Auslandsaufenthalte – sei es im Rahmen eigenständiger Planung (mit oder ohne Unterstützung von kommerziellen Agenturen oder gemeinnützigen Organisationen), sei es im Rahmen schulischer oder behördlicher Austauschprogramme.

 

Mögliche Jahrgangsstufen für individuelle Auslandsaufenthalte sind die Jahrgangsstufen 5 bis 10 sowie die Jahrgangsstufe 11 als „gap year“. In all diesen Jahrgangsstufen gibt es Dinge, die bei der Planung berücksichtigt werden sollten:

 

Jahrgangsstufen

 

05-09

 

 

 

 

 

 

 

 

 

10 (1. Halbjahr)

 

 

 

  

 10 (2. Halbjahr)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

10 (Ganzes Jahr)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

11 ("Gap year")

Das spricht dafür

  • Organisatorisch relativ unkompliziert
  • Im Regelfall Rückkehr in die alte Klasse
  • Ab einer Dauer von 9 Monaten auch Wiedereinstieg in den darunter liegenden Jahrgang möglich

 

 

 

  • Gutes Alter (15 – 16 Jahre)
  • Verbindliche Rückkehr in die alte Klasse
  • Gutes Alter (15 – 16 Jahre)
  • Verbindliche Rückkehr in den alten Jahrgang

 

 

 

 

 

 

 

 

 

  • Gutes Alter (15 – 16 Jahre)
  • Rückkehr in den alten Jahrgang möglich, wenn das Aufrücken in die Studienstufe beantragt und genehmigt wird

ODER

  • Wiedereinstieg im darunter liegenden Jahrgang

  

  • Gutes Alter (16 – 17 Jahre)
  • Organisatorisch relativ unkompliziert
  • Die Versetzung in die Studienstufe ist bereits erfolgt.
  • Der Mittlere Schulabschluss (MSA) ist bereits erworben.
  • Keine Nacharbeit versäumter Unterrichtsinhalte

Das sollte bedacht werden

  • Relativ junges Alter
  • Nacharbeit versäumter Inhalte bei Rückkehr in die alte Klasse
  • Jahrgang 09: Drei Wochen Betriebspraktikum müssen in jedem Fall absolviert werden – eventuell ganz oder zum Teil in den Ferien.
  • Nacharbeit versäumter Inhalte im Hinblick auf die Versetzung in die Studienstufe im zweiten Halbjahr
  • Keine Beurlaubung möglich bei MSA-Prognose
  • Voraussetzungen für Aufrücken in die Studienstufe müssen erfüllt werden (Notenschnitt oder Nachprüfungen).
  • Der Mittlere Schulabschluss (MSA) wird erst am Ende der Jahrgangsstufe 11 erworben.
  • Das Latinum kann nur mit einer Nachprüfung erworben werden.
  • Wenn das Aufrücken in die Studienstufe beantragt wird, müssen die Bedingungen dafür erfüllt werden (Notenschnitt oder Nachprüfungen).
  • Bei Aufrücken in die Studienstufe wird der Mittlere Schulabschluss (MSA) erst am Ende der Jahrgangsstufe 11 erworben.
  • Das Latinum kann nur mit einer Nachprüfung erworben werden.
  • Nur Beurlaubungen im Umfang eines ganzen Schuljahres möglich
  • Wiedereinstieg nur im darunter liegenden Jahrgang, da die Studienstufe (Jahrgänge 11 – 12) „in einem Rutsch“ durchlaufen werden muss.


Die Höchstdauer für Beurlaubungen für individuelle Auslandsaufenthalte beträgt ein Jahr.

 

Alle notwendigen Informationen finden Sie unter diesem Link.